Allgemeine Geschäftsbedingungen



Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung an mich (Verkäufer), gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer (Kunde) meine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Bei fernmündlichen Auftragserteilungen behalte ich mit vor diese auf Tonträger mitzuschneiden. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten für mich nur, wenn ich sie schriftlich anerkenne.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die von mir angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge. Meine Rechnungen sind rein netto innerhalb von 30 Tagen zahlbar, falls keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels einer von mir an den Kunden ausgestellten Rechnung werden alle offenen Rechnungen und Forderungen des Verkäufers an den Kunden sofort fällig. Wird nach Abschluß eines Vertrages oder nach Lieferung der Ware mir bekannt, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist, so bin ich zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Verlangen sofortiger Bezahlung gelieferter und von Vorauszahlung für noch zu liefernde Ware einschließlich Barabdeckung etwaiger gezogener Wechsel mit sofortiger Fälligkeit berechtigt.

Lieferungen und Auswahlsendungen

Bei Bestellungen oder Entnahmen von unter 15,- € Netto fällt ein Mindermengenzuschlag von 2,50 € an. Bei Retouren ohne Entnahme erhöhen sich die Versandkosten um eine Bearbeitungs und Verpackungspauschale von 0,50 € pro Lieferscheinposition. Die Versandkosten für Porto, Versicherung und Verpackung sind vom Kunden zu tragen. Bei Auswahlsendungen hat der Kunde das Recht Ware bei Nichtgefallen zu retournieren. Bei zugesandten Auswahlsendungen gilt die gesamte darin enthaltene Ware als käuflich fest vom Empfänger/Kunden übernommen, wenn ich nicht binnen 14 Tagen oder bis zu dem auf der Kommissionsrechnung/Auswahlschein vermerkten Datums die Ware zurück erhalte, oder vorher eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für Auswahlen und Kommissionen gelten ausschließlich meine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Der Kunde hat ab Empfang der Ware für ausreichenden Versicherungschutz zu sorgen und tritt hiermit im voraus seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich an mich ab. Ich nehme diese Abtretung hiermit an. Ich übernehme keine Haftung für Transport und Aufbewahrung von Fremdware insbesondere Steine und Schmuck vom Kunden oder Dritten. Eine Verlusthaftung für Ware vom Kunden oder Dritten kann vom Verkäufer nur übernommen werden, wenn der Kunde den Verkäufer zu einer Versicherung in der Höhe des zu versichernden Wertes auffordert und sich dies durch den Verkäufer schriftlich bestätigen läßt. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen. Für Ware, insbesondere Steine und Schmuckstücke, die mir zum Be- oder Verarbeiten überlassen werden, oder die ich durch Dritte be- oder verarbeiten lasse, übernehme ich keine Beschädigungs-, Transport-, oder Verlusthaftung. Dies erkennt der Kunde ausdrücklich an.

Mängelrügen

Mängelrügen sind von Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich mir gegenüber zu erheben. Dabei müssen die Besonderheiten des Materials und die Gegebenheiten des einzelnen Auftrags berücksichtigt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß Einschlüsse und Risse in einigen Edelsteinsorten mit Substanzen wie Öl, natürlichen oder künstlichen Harzen gefüllt sind. Die Steine können einer Hitze- oder Veredelungsbehandlung unterzogen worden sein. Für daraus resultierende Beanstandungen übernehme ich keine Haftung. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Kunde, nach meiner Wahl, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Eine Pflicht zur Schadensersatzleistung darüber hinaus besteht für mich nicht.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware ist Vorbehaltsware und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, mein Eigentum. Bei Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Forderung aus dem Saldo.

Der Kunde ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstandenen Forderungen ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe auf Grund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Kunde hiermit sämtlich und unwiderruflich an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab, und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist. Ich nehme diese Abtretung hiermit an. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die ihm auf Verlangen zu benennenden Abkäufer (Dritten) von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisung zu erteilen. Der Kunde hat dem Verkäufer etwaige Zugriffe Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Mein Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung entstandene neue Sachen, die für mich als hergestellt gelten und an denen ich mit der Be- oder Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung Eigentum, bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Bearbeitung erlange, ohne daß es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und ohne daß für mich daraus Verpflichtungen entstehen. Der Kunde verwahrt mein (Mit-) Eigentum für mich widerruflich unentgeltlich. Der Kunde tritt im voraus an mich seine Eigentums-, bzw. Miteigentumsrechte an den neu entstandenen Sachen sowie die aus Anlaß der Bearbeitung gelieferten Waren entstehenden Vergütungansprüchen gegen seine Auftraggeber entsprechend dem Wertanteil der verarbeiten Waren ab. Ich nehme diese Abtretung hiermit an. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest, oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf, oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Ich verpflichte mich, die mir nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach meiner Wahl freizugeben, wie ihr Wert die zu sichernden Forderungen zweifelsfrei um 20% übersteigt. Die Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung meiner Ware ist nicht zulässig. Wird die Ware trotzdem gepfändet oder beschlagnahmt, so hat mich der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen und in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf meine Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen.

Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Fürth/Odw.. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergehenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckklagen, ist für beide Teile Fürth/Odw. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.


Unser Steine sind handelsüblich reinheits- oder farbverbessert.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Ende der AGB